Wir unterstützen unsere Mandanten sowohl bei der rechtlichen Ausgestaltung als auch bei der Umsetzung individuell zugeschnittener Franchise-Systeme. Hierzu entwickeln wir neue oder passen bestehende (internationale) Franchise-Systeme an und unterstützen bei allen sonstigen Fragen zum Marken-, Beschäftigungs-, Ex- und Import-Recht.

In diesem Zusammenhang beraten wir deutsche und internationale Unternehmen auch hinsichtlich europaweiter Franchiserahmenverträge, eines zentralisierten Internethandels und hinsichtlich der Handelszulassungen für die jeweiligen Länder. Dabei haben wir nebengelagerte Themen, wie beispielsweise arbeitsrechtliche Fragestellungen oder weitergehende Vorgaben zum Im- und Export stets im Blick und beziehen diese in unsere Arbeit ein.

Wir beraten zahlreiche Mandanten zur praktischen Umsetzung der europäischen Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen auf Franchise-Verträge, unterstützen bei der Entwicklung europaweiter direkter und indirekter Vertriebsnetze sowie Vertriebspartnermodelle und begleiten die Kündigung von Agenturgruppenverträgen.

Bei internationalen Mandaten arbeiten wir regelmäßig in länderübergreifenden Praxisgruppen zusammen, um möglichst individuell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten eingehen und ein optimales Wirtschaftswachstum erzielen zu können.