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IT-Recht & Datenschutz
Osborne Clarke steht seit Jahren synonym für marktführende Beratung im IT- und Datenschutzrecht. Wir beraten in allen relevanten Bereichen, damit unsere Mandanten in einem Umfeld ständiger Veränderung weiterhin an der Spitze bleiben. Unser tiefes Branchenverständnis basiert auf der Arbeit für zahlreiche globale Marktführer, durch die wir frühzeitig frische Ideen und neue Geschäftsmodelle kennenlernen.
Unser Datenschutz-Team berät bei allen Fragen von Datenschutz und -sicherheit sowie Cyberkriminialität, von den Auswirkungen der europäischen Gesetzgebung über internationale Datentransfers bis zur Kommunikation mit Datenschutzbehörden. Unser Fokus ist auch der Datennutz: Dabei zu unterstützen, die wachsenden Chancen zur kommerziellen Verwertung von Daten optimal nutzen.
Wir haben umfassende Erfahrung in der Begleitung von Outsourcing-Projekten, beraten Anbieter und Kunden bei nationalen wir multinationalen IT.Projekten.
Wir arbeiten aus den Technologie-Hauptstädten Europas und aus unseren Büros im Silicon Valley, San Francisco und New York. Wir haben mehr als 400 US-Unternehmen im Hinblick auf ihre europäischen IT- und Datenschutzthemen beraten.
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Der Einsatz von KI im HR-Bereich und die Regulierung durch die KI-VO
Datenschutzrechtliche Herausforderungen beim Einsatz von KI-Diensten
Neue KI-Gesetze und wie man sich bereits jetzt vertraglich absichern kann
Befürchtung vor Datenmissbrauch kann bereits Schaden darstellen: EuGH ebnet Weg für Massenklagen nach IT-Incidents
The EU's AI Act: what do we know so far about the agreed text?
Doppelpack für die SCHUFA vor dem EuGH: SCHUFA-Score unterliegt Art. 22 DSGVO / Informationen über Restschuldbefreiungen müssen nach 6 Monaten gelöscht werden
EuGH zu Deutsche Wohnen: DSGVO-Bußgelder setzen Verschulden voraus – Behörden müssen ihre Bußgeldpraxis ändern
Quick Bites: NIS-2 kommt – Wie können sich Unternehmen vorbereiten?
17. Februar 2024: Ab jetzt gilt der Digital Services Act (DSA)
Quick Bites: Der Schutz von Hinweisgebern im Spiegel des Datenschutzes und Arbeitsrechts
Wichtiges EuGH Urteil zu Schadensersatz nach der DSGVO
Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen – der Türöffner für Forschung und Entwicklung?
Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt – Was gilt in datenschutzrechtlicher Hinsicht?
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