Immobilienrecht
BGH bestärkt die 5 %-Grenze für Vertragsstrafen bei Bauverträgen und erklärt eine marktübliche Regelung zur Vertragsstrafe bei Einheitspreisverträgen für unwirksam. Anpassungen bei Vertragsmustern sind erforderlich.
Aktuelles aus dem Bau- und Architektenrecht
27/03/2024
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