Energy

Unternehmens-Kooperationen im Energiebereich: Was sagen Gesellschaftsrecht, Kartellrecht und Regulatorik dazu?

Veröffentlicht am 30th Dez 2024

Rechtlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche und rechtssichere Kooperation

Wind and solar power farm

In der heutigen Zeit streben Unternehmen verstärkt danach, ihre Energieverbräuche zu dekarbonisieren. Dies gelingt oft nicht im Alleingang, sondern besser in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, wie etwa Projektentwicklern, Energieversorgern oder anderen Energieverbrauchern. Solche Kooperationen können vielfältige Formen annehmen, von gemeinsamen Projekten zur Nutzung erneuerbarer Energien bis hin zu strategischen Allianzen zur Optimierung des Energieverbrauchs. Auch wenn keine formelle Kooperation geplant ist, kann dies schnell ein Nebeneffekt sein, wenn traditionelle Pfade der Zusammenarbeit, wie Lieferverhältnisse, verlassen werden.

Doch wann liegt tatsächlich eine Kooperation vor und was ist dabei zu beachten? Eine Kooperation kann bereits dann vorliegen, wenn zwei oder mehr Unternehmen einen gemeinsamen Zweck verfolgen und sich verpflichten, diesen zu fördern. Dies kann sowohl explizit durch einen schriftlichen Vertrag als auch implizit durch konkludentes Handeln geschehen. Es ist daher wichtig, sich der rechtlichen Implikationen bewusst zu sein und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um ungewollte rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Im Folgenden werfen wir einen genaueren Blick auf die gesellschaftsrechtlichen sowie kartellrechtlichen Aspekte, sowie die Anforderungen in der Regulatorik.

Gesellschaftsrechtliche Aspekte

Verfolgen zwei oder mehr Unternehmen zur Kooperation einen gemeinsamen Zweck und verpflichten sich, diesen zu fördern, liegt häufig bereits eine Innen-GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) vor. Der Abschluss des „Gesellschaftsvertrags“ kann dabei konkludent oder auch mündlich erfolgen. Es gelten dann die gesetzlichen Regelungen über die Innen-GbR. Es ist jedoch ratsam, stattdessen die Innen-GbR vertraglich näher auszugestalten. Eine ausdrückliche Regelung hilft, künftige Konflikte und das „Hineinstolpern“ in dispositive Regelungen und Pflichten zu vermeiden. Zudem muss die Kooperation unter Umständen auch in das Lobby-Register eingetragen werden. Eine klare vertragliche Grundlage schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern fördert auch das Vertrauen und die Zusammenarbeit zwischen den Partnern.

Kartellrechtliche Aspekte

Das Kartellverbot untersagt Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb beschränken. Bei Kooperationen sollte daher auf sogenannte Kernbeschränkungen wie Preisabsprachen, Kunden- oder Gebietsaufteilungen oder Produktionsbeschränkungen verzichtet werden. Darüber hinaus sollten Möglichkeiten einer Freistellung vom Kartellverbot erörtert werden. Schließlich sind auch etwaige fusionskontrollrechtliche Anmeldepflichten zu beachten, insbesondere bei der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens. Eine sorgfältige kartellrechtliche Prüfung ist unerlässlich, um Bußgelder und andere rechtliche Sanktionen zu vermeiden.

Regulatorische Aspekte

Bei Kooperationen im Energiebereich stellen sich auch verschiedene regulatorische Fragen:

  • Öffentlich-rechtliche Betreiberstellung: Wenn es Teil der Kooperation ist, dass eine Energieanlage betrieben wird, wer ist dann der verantwortliche Betreiber, etwa nach Umweltrecht (z.B. BImSchG)? Diese Frage ist entscheidend, da der Betreiber bestimmte Pflichten und Verantwortlichkeiten hat, die gesetzlich geregelt sind.
  • Energieregulatorischer Betreiberstatus: Es gelten teilweise andere energieregulatorische Kriterien für die Frage, wer als Eigen- oder Selbstverbraucher gilt und diesbezügliche Privilegierungen nutzen darf. Diese Privilegierungen können erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen.
  • Strom- und Energiesteuerrecht: Wer Letztverbraucher von Strom oder Verwender anderer Energieerzeugnisse ist, bestimmt sich nach nochmals anderen Kriterien. Hierbei ist in der Regel auf eine technische Betrachtung abzustellen, während vertragliche Gestaltungen weniger relevant sind.

Eine umfassende rechtliche Beratung ist daher unerlässlich, um alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen und die Kooperation erfolgreich und rechtssicher zu gestalten.

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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