Investitionskontrolle bei Transaktionen im Life-Sciences- und Healthcare-Sektor
Veröffentlicht am 18th Nov 2024
Die regulatorische Komplexität bei Transaktionen nimmt stetig zu. Gerade für Transaktionen im Life-Sciences- und Healthcare-Sektor ist neben der Fusionskontrolle häufig auch die Investitionskontrolle relevant. Warum ist das so und wie ist damit umzugehen?
Ziel der Investitionskontrolle ist es, sicherzustellen, dass ausländische Investitionen in inländische Unternehmen und Vermögensgegenstände keine Bedrohung für die nationale Sicherheit und öffentliche Ordnung darstellen. Während der Corona-Pandemie sowie durch die anhaltend geopolitisch angespannte Lage hat es weltweit eine erhebliche Ausweitung und Verschärfung der Investitionskontrollsysteme gegeben. Der derzeitige politische Trend der zunehmenden Fokussierung auf die nationalstaatliche Ebene und die damit einhergehende Abgrenzung gegenüber ausländischen Einflüssen spricht dafür, dass die Investitionskontrolle auch zukünftig noch mehr an Bedeutung gewinnen wird.
Sektorspezifische Relevanz
Im Life-Sciences- und Healthcare-Sektor ist die Investitionskontrolle besonders relevant. Dieser Sektor fällt aus Sicherheitserwägungen (strategische Bedeutung, sensible Daten, kritische Infrastrukturen etc.) regelmäßig in den Schutzbereich der Investitionsschutzregime. Jede sektorrelevante Transaktion, worunter (neben klassischen Akquisitionen) unter anderem auch Finanzierungsrunden, Verschmelzungen sowie Kollaborationen und Lizenzdeals fallen können, ist daher aus investitionskon-trollrechtlicher Perspektive zu bewerten.
Auswirkungen
Investitionskontrolle bedeutet, dass zusätzliche regulatorische Genehmigungen erforderlich sind, was sich nachteilig auf die Zeitschiene, die Komplexität und die Kosten einer Transaktion sowie daraus folgend auf die Wettbewerbsfähigkeit des (ausländischen) Erwerbers (im Vergleich zu inländischen Konkurrenten) und damit die Auswahl geeigneter Erwerber für den Verkäufer auswirken kann. Auch auf den ersten Blick „inländische“ Erwerber können unter das Investitionskontrollregime fallen. Denn nicht allein die unmittelbare Erwerbsgesellschaft, sondern insbesondere auch der Ultimate Beneficial Owner sowie unter Umständen auch jede Gesellschaft entlang der Eigentümerkette sind für die „Nationalität“ des Erwerbers maßgeblich. Die Folge der Investitionskontrolle ist in der Regel das Vollzugsverbot. Ein Vollzug ohne regulatorische Freigabe kann unter anderem zur Unwirksamkeit der Transaktion und zu empfindlichen Geldbußen führen.
Praktische Empfehlungen
Angesichts ihrer signifikanten Auswirkungen auf den gesamten Transaktionszyklus sollte die Investitionskontrolle bei Transaktionen im Bereich Life Sciences und Healthcare bereits in die Strukturierung und Planung der Transaktion einbezogen werden, auch weil sie auf alle weiteren Prozesse (und Dokumente) ausstrahlt. Im Kaufvertrag sind (neben dem Verfahren) Regelungen zur Allokation des regulatorischen Risikos aus Sicht des Zielunternehmens beziehungsweise des Verkäufers unverzichtbar. Wird die Zustimmung verweigert, muss der Verkaufsprozess wiederaufgerollt oder überdacht werden, nicht selten mit Folgen für die Unternehmensbewertung.
Die Erstveröffentlichung dieses Beitrags erfolgte in der |transkript-Ausgabe 4/2024.