Karin Sültrop berät nationale und internationale Unternehmen auf dem gesamten Gebiet des Individual- und des Kollektivarbeitsrechtes. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Bereich des Fremdpersonaleinsatzes, dem Transaktionsgeschäft und in der Gestaltung variabler Vergütungsmodelle.
Ihre Expertise umfasst sämtliche Fragen der betrieblichen Mitbestimmung. Sie berät unter anderem bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen. Daneben umfasst ihr Beratungsspektrum die Vertragsgestaltung als auch -umsetzung sowohl von Arbeits- und Geschäftsführerdienstverträgen. Sie vertritt ihre Mandanten gerichtlich und außergerichtlich.
Karin studierte Jura in Köln. Schon während ihres Studiums spezialisierte sie sich auf das Arbeitsrecht. Sie arbeitete unter anderem in der Abteilung Industrial Relations eines weltweit führenden Konsumgüterherstellers. Zudem war sie bereits während, als auch im Anschluss an ihr Studium sowie im Rahmen des Referendariates in der Praxisgruppe Employment & Pensions für Osborne Clarke tätig. Weitere Stationen ihres Referendariates leistete sie u. a. bei der Deutschen Botschaft in Luxemburg sowie einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Boutique ab.
Berufsbegleitend hat Karin erfolgreich den Masterstudiengang „Arbeitsrecht“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster absolviert. Sie hält selbst regelmäßig Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen.
Helping you succeed in tomorrow's world
Die neue Arbeitswelt ist geprägt von ortsungebundener Arbeitsleistung, neuen Vergütungsformen, flexiblen Arbeitszeitsystemen und der zunehmenden Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten. Hinzu kommt ein Fachkräftemangel, der immer mehr Unternehmen zwingt, mit externen Dritten zu kooperieren. Gemeinsam mit meinen Mandanten entwickle ich Lösungen, um diesen Herausforderungen der Zukunft der Arbeit erfolgreich begegnen zu können.
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