Arbeitsrecht
Die Möglichkeit der digitalen Übermittlung von Bescheinigungen an die Agentur für Arbeit ist nun Pflicht
Veröffentlicht am 18th Jan 2023
Als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, auf Anforderung von ehemalig Beschäftigten oder der Agentur für Arbeit diverse Bescheinigungen auszustellen und diese zu übermitteln. Seit dem 1. Januar 2023 ist dies nicht mehr in Papierform möglich, sondern die elektronische Übermittlung über das sog. elektronische Meldeverfahren BEA („Bescheinigungen elektronisch annehmen“) verpflichtend.
Lesen Sie mehr auf unserem Arbeitsrechtblog
Teilen