Arbeitsrecht

Der „Brexit“ und seine Folgen ab dem 1. Januar 2021 – eine (kleine) Lücke in der Decke aus Unklarheiten für britische Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber

Veröffentlicht am 8th Jun 2021

Am 31. Dezember 2020 endet der zwischen der Europäischen Union (EU) und Großbritannien vereinbarte Übergangszeitraum bezüglich dem zum 1. Februar 2020 erfolgten Austritt Großbritanniens aus der Staatengemeinschaft.
In vielerlei Hinsicht ist derzeit sowohl auf europäischer, als auch auf nationaler Ebene noch nicht endgültig und insbesondere rechtssicher geklärt, wie unterschiedlichste Fallgestaltungen und damit einhergehende Rechtsfragen ab dem 1. Januar 2021 zu behandeln sind.

Erfahren Sie mehr auf unserem Arbeitsrechtblog.

Teilen

* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

Sprechen Sie uns an

Interested in hearing more from Osborne Clarke?