Dr. Martin Soppe berät und vertritt Unternehmen vor allem im Urheberrecht, Werberecht und Medienrecht.
Martin ist seit Juli 2000 als Rechtsanwalt zugelassen und befasst sich mit allen Aspekten des Urheberrechts, einschließlich Lizenzen, Urhebervertragsrecht und der Geltendmachung bzw. Abwehr urheberrechtlicher Ansprüche.
Er verfügt über umfangreiche Erfahrung im Werberecht, vor allem im Hinblick auf die Zulässigkeit von Werbeclaims und -kampagnen, das Vertragsrecht von Media- und Werbeagenturen sowie eine Vielzahl anderer Rechtsfragen im Bereich der Werbeindustrie.
Darüber hinaus befasst sich Martin seit vielen Jahren intensiv mit medienrechtlichen Fragestellungen, einschließlich Lizenzen, Äußerungs- und Persönlichkeitsrecht, Medienregulierung und Compliance-Angelegenheiten in der Medienbranche.
Martin hat einen Inhouse-Hintergrund in einem führenden europäischen Verlagshaus, wo er zuletzt neun Jahre lang als Associate General Counsel tätig war, bevor er im Januar 2015 als Partner zu Osborne Clarke kam. Während seiner Inhouse-Karriere war Martin mit allen rechtlichen Angelegenheiten eines internationalen Medienunternehmens in einem sich schnell verändernden Umfeld befasst. In seiner jetzigen Rolle berät Martin zahlreiche Unternehmen aller Größen zu strategischen und operativen Rechtsfragen und vertritt sie im Bedarfsfall bei Auseinandersetzungen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Martin studierte Rechtswissenschaften in Hannover und Genf und absolvierte sein Referendariat in Hamburg und New York. Er arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg und nahm an Executive Education Programmen am INSEAD und an der Harvard Business School teil.
Martin war zwölf Jahre lang Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Hamburg und Vorsitzender des dortigen Fachausschusses für Urheber- und Medienrecht. Er ist Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustitiare und ehemaliger Vorsitzender des Rechtsausschusses des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger. Darüber hinaus publiziert Martin regelmäßig zu branchenspezifischen Themen und wird für Medienrecht und IP-Recht in den Verzeichnissen von Best Lawyers, JUVE und dem Handelsblatt empfohlen.
akquinet
Osborne Clarke berät akquinet beim Erwerb von Enghofer Koch Consulting, lesen Sie hier mehr.
A & O Fischer
Osborne Clarke berät A & O Fischer beim Kauf von letterei.de Postdienste, lesen Sie hier mehr
Taxdoo
Osborne Clarke berät Taxdoo in Series-B-Finanzierungsrunde mit Tiger Global, lesen Sie hier mehr
Handelsblatt
Osborne Clarke als „Kanzlei des Jahres Deutschland 2020“ ausgezeichnet, lesen Sie hier mehr
Kanzlei des Jahres 2019 für IT & Datenschutz und Technologie & Medien
Das Fachmedium JUVE hat die internationale Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke zweimal zur Kanzlei des Jahres 2019 gekürt, lesen Sie hier mehr