Wir unterstützen Unternehmen jeder Größe und aus vielen Branchen bei der Gründung von Joint Ventures – damit sie in neue Märkte expandieren können, neue Produkte entwickeln oder Beziehungen zwischen Lieferanten und Kunden festigen.
Wir haben langjährige Erfahrung in der umfassenden Beratung von lokalen und grenzüberschreitenden Kooperationen unter Berücksichtigung aller Aspekte – von der Konzeptionierung des Joint Venture bis zur Etablierung.
Das umfasst u.a. Arbeits-, Steuer- und Aufsichtsrecht, Wettbewerbs- und Kartellfragen und den Schutz gewerblicher Schutzrechte.
Wir beraten unsere Mandanten als Partner eines Joint Ventures in den Verhandlungen mit den anderen Parteien und der neu gegründeten Joint Venture-Gesellschaft sowie das Joint Venture selber.
Ob große börsennotierte Konzerne oder familiengeführte mittelständisch geprägte Unternehmen – wir helfen dabei, Wachstum erfolgreich zu entwickeln.