Eric Romba ist einer der führenden Anwälte in Deutschland, wenn es um die Beratung in kapitalmarktrechtlichen Fragen an der Schnittstelle zur Digitalisierung geht. Er ist bekannt für sein unkonventionelles Denken und seine innovative Herangehensweise, um Mandanten bei der Entwicklung neuer Produkte in einem digitalen Plattform- und Blockchain-Umfeld zu unterstützen.
Erics Schwerpunkt liegt auf Kapitalmarkt- und Regulierungsfragen im Zusammenhang mit der Entwicklung von digitalen Geschäftsmodellen. Zu seinen Mandanten zählen Fintechs, Vermögensverwalter, Finanzdienstleister und Kreditinstitute.
Eric ist seit 2003 als Rechtsanwalt zugelassen. In seiner beruflichen Laufbahn war er im Deutschen Bundestag tätig, leitete einen Branchenverband und arbeitete für mehrere renommierte Kanzleien, bevor er 2022 als Partner zu Osborne Clarke kam.
Eric Romba genießt einen immer größeren Bekanntheitsgrad im deutschen Startup- und FinTech-Ökosystem. Als Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist er auf Blockchain-, Krypto- und Digitalisierungsprojekte spezialisiert und tritt regelmäßig auf Thought-Leadership-Konferenzen im Finanzsektor auf.
Osborne Clarke gehört 2023 laut WirtschaftsWoche erneut zu den „Renommiertesten Kanzleien für Bank- und Finanzrecht“. Zudem zeichnete die Wirtschaftszeitschrift Eric als TOP Anwalt 2023 für Bank- und Finanzrecht aus.
Helping you succeed in tomorrow's world
Wir sehen eine schnelle Entwicklung auf den Kapitalmärkten. Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte entwickeln sich in großer Geschwindigkeit vom klassischen "bricks and mortar" Banking über digitales und online Banking bis hin zu embedded finance.
Diese rasante Entwicklung ist eine große Herausforderung für etablierte Institute. Sie müssen sich ihre Technologien in einem stark regulierten Markt anpassen. Außerdem müssen sie sich an den Bedürfnissen ihrer Kunden orientieren. Der Verkauf von Dienstleistungen und Produkten wird von den Kunden und ihrer Perspektive bestimmt.
Mit meiner Beratung helfe ich entweder etablierten Instituten, sich an die neue Welt anzupassen, oder unterstütze Herausforderer dabei, sich innerhalb des regulatorischen Rahmens zu bewegen.
Neben meinen juristischen Kenntnissen verfüge ich über ein breites Verständnis für digitale Technologien und technische Prozesse. Ich bin der festen Überzeugung, dass man den rechtlichen Rahmen durch technische Einrichtungen gestalten kann und umgekehrt.
Anwalt zu sein bedeutet nicht nur, Rechtsberatung zu leisten. Ich habe einen ganzheitlichen Ansatz und möchte gemeinsam mit meinen Mandanten Unternehmen entwickeln.
fija
Osborne Clarke hat das in München ansässige Krypto-FinTech fija bei seiner Finanzierungsrunde über EUR 1,2 Millionen erfolgreich beraten. Lesen Sie hier mehr.
Fachartikel in Der Betrieb
"Die elektronische Aktie im ZuFinG: Eine Bestandsaufnahme - Ein
zusammenfassender Überblick der gesetzlichen Änderungen" – Eric Romba, Sascha Nicolai Grimm, DB 2023, 2868-2871. Lesen Sie hier kostenpflichtig den Artikel.
Zinsbaustein
EU-Crowdfunding-Erlaubnis: Zinsbaustein erlangt mit Osborne Clarke Lizenz als EU-Schwarmfinanzierungsdienstleister. Lesen Sie hier mehr.
G2 Venture Partners
Osborne Clarke hat Investor G2 Venture Partners bei der Investition in das Energie-Start-up 1KOMMA5° beraten. Lesen Sie hier mehr.
Klima Energy Transition Fund
Osborne Clarke berät Klima Energy Transition Fund bei Series-B-Finanzierungsrunde der digitalen Energiehandelsplattform Enmacc, lese Sie hier mehr
Upvest
Dr. Robert Oppenheim und Eric Romba von Osborne Clarke beraten Upvest bei Wertpapierhandelsbanklizenzen, lesen Sie hier mehr
HANSAINVEST
Osborne Clarke berät HANSAINVEST bei Umsetzung von Spezial-AIF für Kryptowerte-Investments, lesen Sie hier mehr
Hauck Aufhäuser Lampe
Osborne Clarke berät Hauck Aufhäuser Lampe bei Lizenzierung von Krypto-KVG, lesen Sie hier mehr
Bitbond Finance GmbH
Beratung bei der ersten Blockchain-basierten Wertpapieremission in Deutschland mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach dem EU-Prospektrecht
eSec GmbH
Beratung zur Emission des ersten Krypto-Wertpapiers in Deutschland nach dem neuen Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG)
CRR-Kreditinstitut
Beratung bei der Beantragung der Erlaubnis und Erstellung des Organisationshandbuchs für eine Voll-Kapitalverwaltungsgesellschaft in Deutschland für Investitionen in digitale Assets
Service KVG
Beratung beim ersten in Deutschland angebotenen offenen Spezialfonds der ausschließlich in Kryptowährungen investiert
Crowdfunding Plattform
Beratung bei der Beantragung einer ECSP-Lizenz nach dem EU ECSP-Gesetz
Iconic Holding GmbH
Beratung bei der Emission von Bitcoin unterlegten Exchange-Traded-Notes und dem Listing am regulierten Markt in Frankfurt und anderen Börsen in Europa
Verschiedene Mandanten
Beratung bei der Beantragung von mehr als 15 Erlaubnissen für verschiedene Finanzdienstleistungserlaubnisse nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), u.a. Wertpapierhandelsbank, Kryptoverwahrung, Anlagevermittlung, Wertpapierregisterführung
Asset-manager
Beratung bei der Auflegung von geschlossenen Immobilien-AIFs