Die Crowdfunding-Plattform Zinsbaustein erhält als erstes Unternehmen in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Zulassung für das Erbringen von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen nach der Verordnung für Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister (ECSP) in Deutschland.
Die ECSP-Verordnung setzt für Schwarmfinanzierungsdienstleister einen neuen regulatorischen Rahmen. Digitale Plattformen, die Wertpapiere oder Kredite bis zu einem Gesamtemissionsvolumen von EUR 5 Millionen pro Projekt an Privatanleger vertreiben wollen, fallen in den Anwendungsbereich. Diejenigen Plattformen, die bislang Wertpapiere mit einer herkömmlichen nationalen Wertpapiererlaubnis angeboten haben, brauchen spätestens ab November 2023 (nach Ablauf der Übergangsfrist) zwingend eine ECSP-Lizenz, wenn sich die Angebote auf ein Emissionsvolumen von maximal EUR 5 Millionen beschränken.
Da die Lizenz auf einer europäischen Verordnung beruht, können Plattformen mit dem sog. EU-Pass dann ihre Dienstleistungen europaweit unter einer einzigen Erlaubnis anbieten.
Während viele Crowdfunding-Plattformen bislang vor allem Nachrangdarlehen ihren Anlegern für Investitionen angeboten haben, können mit der ECSP-Verordnung auch erstrangige Kredite oder Wertpapiere wie Inhaberschuldverschreibungen (Anleihen) Anlegern zum Erwerb angeboten werden, ohne selbst Bank sein zu müssen.
Die Zinsbaustein GmbH (auch unter zinsbaustein.de firmierend) ist eine kuratierte digitale Investment-Plattform für ausgewählte Immobilieninvestments aus Berlin, die bislang über eine gewerberechtliche Erlaubnis für die Darlehens- und Finanzanlagenvermittlung verfügte. Mit der ECSP-Lizenz wird Zinsbaustein Anlegern neue Produkte in einem beaufsichtigten Rahmen anbieten können. Geschäftsführer von Zinsbaustein sind Volker Wohlfarth und Markus Kreuter, die über die Geschäftsleitereignung nach ECSP-VO verfügen.
Rechtlich begleitet wurde Zinsbaustein von der internationalen Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke, dort aus dem Berliner Büro von Dr. Robert Oppenheim (Partner und Federführung), Eric Romba (Partner) und Tim Taesler (Associate). Das Team verfügt über ausgewiesene Expertise im Bereich von Schwarmfinanzierung, Wertpapierprodukten und -prozessen sowie BaFin-Erlaubnisverfahren.
„Mit der Erlaubnis stellen wir bei Osborne Clarke wieder unsere Innovationsfähigkeit auch in der rechtlichen Beratung unter Beweis. Gerade in jungen Rechtsgebieten, mit neuen Gesetzen können wir unser starkes Verständnis von Recht und Technologie ausspielen“, so Dr. Robert Oppenheim.
Eric Romba ergänzt: „Erneut hat unser Team wie z.B. beim ersten Wertpapier-Token mit BaFin-Billigung Mandanten erfolgreich unterstützt, einen wichtigen unternehmerischen Meilenstein zu erreichen.“