Johanna Reiland berät als Counsel und Fachanwältin für Arbeitsrecht nationale und internationale Unternehmen auf dem gesamten Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, mit einem besonderen Schwerpunkt auf datenschutzrechtlich relevanten Themen im HR-Kontext (Beschäftigtendatenschutz gemäß DSGVO und BDSG).
Im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes ist sie spezialisiert auf die Gestaltung von digitalen Arbeitsplätzen und die Umsetzung von IT-Projekten im HR-Kontext, insbesondere die Unterstützung von Unternehmen bei der Einführung und Anwendung von IT-Tools und der Verhandlung von IT-Rahmen- und Einzelbetriebsvereinbarungen mit Betriebsräten.
Johanna Reiland vertritt mittelständische Unternehmen sowie deutsche Tochtergesellschaften global agierender Konzerne in diesen Bereichen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Sie ist seit Juli 2015 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2018 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie verstärkt das Arbeitsrechts-Team von Osborne Clarke bereits seit Januar 2018.
Helping you succeed in tomorrow's world
Die digitale Transformation wird geprägt durch die Einführung und Anwendung neuer IT-Tools durch den Arbeitgeber. Viele dieser IT-Tools werden tagtäglich von Mitarbeitenden genutzt und verarbeiten damit auch ihre personenbezogenen Daten, auf welche der Arbeitgeber in der Regel ohne weiteres zugreifen kann. An dieser Schnittstelle wird auch die Verantwortung von HR deutlich.
Um das Ziel einer cross-funktionalen Interaktion zwischen HR und IT zu erreichen, bedarf es einer fundierten Moderation und Koordinierung nicht nur der konkret zum Einsatz kommenden Funktionsweisen der IT-Systeme, sondern vor allem auch eine balancierte Ausgestaltung der Schnittstellenproblematik. Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickele ich Strategien und Lösungen, um dieses Ziel – auch unter Einbindung der Betriebsräte – erreichen zu können.
Haselhorst Associates
Osborne Clarke hat die Verkäufer der Strategieberatung Haselhorst Associates bei dem Verkauf und Re-Investment an die H&Z Gruppe, ein Portfoliounternehmen von emz partners, beraten. Lesen Sie hier mehr.
Fachartikel für Persoblogger.de
Johanna Reiland und Christian von Bühler erklären, was die EU KI-Verordnung für HR-Abteilungen bedeutet. Lesen Sie den Artikel hier.
naturalX Health Ventures
Osborne Clarke hat naturalX Health Ventures, den Venture-Capital-Arm der Schwabe Gruppe, bei der Investition im Rahmen einer Series-A-Finanzierungsrunde in das Nahrungsergänzungsmittel-Start-up mybacs beraten, lesen Sie hier mehr.
neoteq ventures
Osborne Clarke berät neoteq ventures bei seiner Investition in Speekly, lesen Sie hier mehr.
Sylphar NV und KaroPharma AB
Osborne Clarke berät Sylphar NV und KaroPharma AB bei dem Kauf von Satin Naturel, lesen Sie hier mehr
Infosys
Osborne Clarke berät indischen IT-Konzern Infosys beim Kauf der Digitalagentur Oddity, lesen Sie hier mehr