Catharina Schulte-Wintrop berät Mandanten zu allen Aspekten des deutschen und europäischen Kartellrechts.
Sie vertritt Mandanten in Fusionskontroll- und Kartellverfahren vor nationalen und EU-Kartellbehörden und Gerichten. Außerdem berät sie Mandanten zu allen Aspekten von Kartellschadensersatzklagen, der Gestaltung von Compliance Programmen und den kartellrechtlichen Aspekten von Vertriebsverträgen. Catharina berät außerdem zum Vergaberecht.
Catharina berät Mandanten aus einer Vielzahl von Branchen, unter anderem Life Sciences & Healthcare, Transport & Automotive und Retail.
Nach ihrem Referendariat mit Stationen u. a. beim Bundeskartellamt ist Catharina seit 2016 als Rechtsanwältin tätig. Nach fünf Jahren in der Kartellrechtspraxis einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Hamburg und Düsseldorf wechselte sie 2021 als Senior Associate zu Osborne Clarke.