Die rechtzeitige Freigabe durch die Kartellbehörden ist essentiell für Unternehmenskäufe. Wir nutzen unsere langjährige Erfahrung, um schon in der Planungsphase mögliche Prüfschwerpunkte zu erkennen und gemeinsam mit unseren Mandanten Strategien zu erarbeiten, die den Anforderungen der Wettbewerbshüter gerecht werden.
Wir begleiten unsere Mandanten durch alle Phasen der Fusionskontrolle. Dies gilt vor der EU-Kommission ebenso wie vor dem Bundeskartellamt und weiteren Behörden.
Gemeinsam mit unseren internationalen Kollegen prüfen wir Anmeldepflichten, bereiten alle nötigen Unterlagen vor und verhandeln mit den Behörden. Unsere Erfahrung umfasst auch Rechtsmittel- und Ministererlaubnisverfahren. Wenn erforderlich, holen wir spezialisierte Wettbewerbsökonomen ins Team, die mit ihrer Marktanalyse und belastbaren Fakten die Freigabe befördern.