Osborne Clarke verpflichtet sich dazu, zwei Ziele im Rahmen der Science Based Targets Initiative (SBTi) zu erreichen: Bis 2030 plant das Unternehmen seine CO2-Emmissionen um 50 % zu reduzieren; bis 2040 um mindestens 90 % – ausgehend von einem Basiswert aus dem Jahr 2021.

Die SBTi ist eine gemeinsame Initiative der globalen gemeinnützigen Umweltorganisation Carbon Disclosure Project (CDP), des UN Global Compact, des World Resources Institute (WRI) und des World Wide Fund for Nature (WWF). Sie wurde 2015 ins Leben gerufen, um Unternehmen dabei zu unterstützen, Emissionsreduktionsziele im Einklang mit der aktuellen Klimawissenschaft und den Zielen des Pariser Abkommens festzulegen, die globale Erderwärmung auf 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

„Wir sind davon überzeugt, dass die Reduzierung der Kohlenstoffemissionen eine Notwendigkeit ist. Deshalb ist die Unterstützung unserer Mandanten bei ihrer eigenen Dekarbonisierung Teil unserer internationalen Strategie. Gleichzeitig arbeiten wir auch daran, unsere eigenen CO2-Emissionen zu reduzieren und unsere Umweltauswirkungen zu begrenzen. Nun warten wir auf die formelle Bestätigung unseres 50-%-Ziels durch SBTi, die in den kommenden Monaten erfolgen soll. In der Zwischenzeit werden wir mit einer detaillierteren Überprüfung der CO2-Emissionen in unserer Lieferkette beginnen und mit unseren Lieferanten in Kontakt treten, um Best Practices auszutauschen“, so Omar Al-Nuaimi, International CEO von Osborne Clarke. 

„Dekarbonisierung spielt in unserer Mandatsarbeit eine ebenso wichtige Rolle wie in unserem täglichen Arbeitsumfeld. Mit der Initiative ,OC zero‘ setzen wir die unterschiedlichsten Maßnahmen um, mit denen wir unseren eigenen CO2-Abdruck verkleinern“, so Dr. Alexander Dlouhy, Leiter des Bereichs Decarbonisation bei Osborne Clarke in Deutschland.

Im Rahmen der eingegangenen Verpflichtung hat die Kanzlei eine internationale Arbeitsgruppe für Nachhaltigkeit gegründet. Diese legt den strategischen Ansatz der Kanzlei in Bezug auf Nachhaltigkeit und Dekarbonisierung fest und überwacht Fortschritt wie Leistung, einschließlich der laufenden, detaillierte Analyse der gesamten CO2-Emissionen des Unternehmens. 

„Nachhaltigkeit ist eine grenzüberschreitende Herausforderung – deshalb müssen wir als internationale Wirtschaftskanzlei dabei an einem Strang ziehen. Jede Jurisdiktion verfolgt ihre lokalen Ziele, aber wir arbeiten eng zusammen, um uns gegenseitig zu unterstützen“, so Carsten Schneider, Managing Partner Osborne Clarke Deutschland.

Dieses Engagement wurde von „The Legal 500 Green Guide“ gewürdigt. Das Handbuch hebt Top-Kanzleien hervor, die ihre Mandanten in Fragen des Klimawandels, zu Governance und Nachhaltigkeit beraten und selbst aktiv an diesen Themen arbeiten. Die Kanzlei und ihre Teams wurden von der „The Legal 500“-Redaktion ausgewählt und für ihren Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit und Themen rund um ESG ausgezeichnet.

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