Osborne Clarke hat mit Wirkung zum 1. Januar fünf neue Partner in Deutschland ernannt. In die Partnerschaft aufgenommen werden Dr. Johannes Graf Ballestrem (IP-Recht), Dr. Daniel Breuer (Energiewirtschaftsrecht), Dr. Sebastian Hack (Kartellrecht), Dr. Jens Schefzig (Datenschutzrecht) und Dr. Daniel Walter (Bank- und Finanzrecht). 2018/2019 hat die Kanzlei acht Senior Associates zu Counseln ernannt. Damit hat die Kanzlei 52 Partner, 16 Counsel und insgesamt mehr als 150 Anwälte in den Büros in Berlin, Hamburg, Köln und München.
Managing Partner Carsten Schneider freut sich, dass die Kanzlei in diesem Jahr gleich fünf neue Partner aus den eigenen Reihen ernennen konnte: „Alle neuen Partner stehen in besonderer Weise für unser spezifisches Know-how in technologienahen Industriesektoren und unsere interdisziplinäre Beratung zu Themen der Digitalisierung. Unsere branchenübergreifenden Teams kennen die Herausforderungen, denen sich Unternehmen im digitalen Wandel gegenübersehen. Unsere neuen Partner haben bereits durch ihre hervorragende Arbeit in den letzten Jahren zu unserem ausgezeichneten Ruf bei diesen Themen beigetragen. Sie wirken mit hoher Fachkenntnis in ihren jeweiligen Bereichen laufend an der strategischen Umsetzung von Digitalisierungsprojekten mit.“
Dr. Johannes Graf Ballestrem berät zu Fragen des geistigen Eigentums, insbesondere des Patentrechts und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Künftig wird er sich vor allem auf den Aufbau einer Patent Litigation-Praxis konzentrieren. Er ist vor allem im Sektor „Transport & Automotive" aktiv und berät Unternehmen aus der Automobilindustrie u.a. zu Themen des autonomen und vernetzten Fahrens. Er studierte in Bonn, Paris und Lausanne und ist seit 2013 als Anwalt im Kölner Büro von Osborne Clarke tätig.
Dr. Daniel Breuer berät Unternehmen und Verbände der Energiewirtschaft zu Fragen der Energieregulierung, Strukturierung, Transaktion und beim operativen Asset Management von Erneuerbaren-Projekten sowie im Bereich der Strom- und Regelenergievermarktung. Er ist regelmäßig in regulatorische Streitverfahren involviert und hat besondere Expertise bei Rechtsfragen der Digitalisierung der Energiewirtschaft, u.a. bei der Begleitung neuer Geschäftsmodelle und bei Rechtsfragen der IT-Sicherheit. Er ist seit 2013 im Kölner Büro als Anwalt tätig.
Dr. Sebastian Hack berät zu innovativen und digitalen Geschäfts- und Kooperationsmodellen, einschließlich dem Zugang und Umgang mit Daten und der Digitalisierung des Handels. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung zu Forschungs- und Entwicklungskooperationen und Technologie-Transfervereinbarungen. Er vertritt schwerpunktmäßig Unternehmen in Kartellverfahren und berät zur kartellrechtlichen Compliance sowie bei nationalen und internationalen Fusionskontrollverfahren. Er studierte in Pittsburgh, New York und London und wechselte 2016 zu Osborne Clarke.
Dr. Jens Schefzig unterstützt Unternehmen dabei, Wert aus ihren Daten zu schöpfen, sowie in Fragen der daten(schutz)rechtlichen Compliance. Er hat besondere Expertise bei Datenanalysen, Datenverwertungsketten, Rechten an und den Zugriff auf Daten sowie der Entwicklung von Datenschutzmanagementsystemen. Als ehemaliger Unternehmensberater berät er sehr umsetzungsorientiert. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Realisierung digitaler Geschäftsmodelle. Er ist seit 2014 Anwalt im Hamburger Büro.
Dr. Daniel Walter berät Finanz- und Zahlungsinstitute zu bankaufsichtsrechtlichen Regelungen, im Zahlungsverkehrsrecht und bei Finanzierungen. Er hat besondere Expertise bei der Beratung von Unternehmen aus der FinTech-Branche mit Fokus auf den Bereich Payments. Er berät zahlreiche Handelsunternehmen aus dem E-Commerce zu aufsichtsrechtlichen Fragen und Finanzierungen auf dem Kapitalmarkt. Er studierte in Marburg und Aarhus/Dänemark und wechselte 2011 ins Kölner Büro der Kanzlei.
Mit den Partner-Ernennungen unterstreicht die Kanzlei ihren Fokus auf die technologienahe Beratung von Unternehmen, insbesondere bei Themen der Digitalisierung, als zentralen Teil ihrer Strategie für ihr weiteres Wachstum im Markt. So hat die Kanzlei ein spezifisches Team gebildet, um innovative und digitale Lösungen für juristische und projektbezogene Fragestellungen verschiedener Industrien und Geschäftsbereiche bereitzustellen. Sie entwickelt und liefert Legal Tech-Lösungen unter der Marke "Osborne Clarke Solutions" aus der OC Services GmbH heraus, einer Tochtergesellschaft der Partnerschaftsgesellschaft von Osborne Clarke.