Der Kaufpreis setzt sich im Wesentlichen aus zwei Komponenten zusammen: Ein erster Teil besteht in Höhe von Aktien an der Drillisch AG, die ca. 3 Prozent des stimmberechtigten Kapitals ausmachen. Ein zweiter Teil ist aus zukünftigen Cash Flow Überschüssen der The Phone House Gruppe zu zahlen.
Dixons Carphone ist Europas führender Elektro- und Telekommunikationsfachhändler und Dienstleister. Das Unternehmen mit Sitz in London bietet ein umfassendes Angebot an Produkten aus dem Elektro- und Mobilfunksortiment sowie Verbindungs- und Expertendienstleistungen an. Der Mobilfunkhändler Phone House hat in Deutschland zuletzt einen Umsatz von rund 350 Millionen Euro erzielt und vermittelt jährlich Mobilfunk- und Festnetzverträge für mehr als eine Million Teilnehmer.
Ein Team von Osborne Clarke unter der Leitung der beiden Corporate Partner Dr. Bjorn Hürten und Rudolf-Matthias Hübner hat Dixons Carphone umfassend beim Verkauf beraten. Das Team umfasste außerdem Annette Simon, Efthimios Detsikas, Dr. Benjamin Monheim, Dr. Martina Maiorino (alle Corporate), Dr. Matthias Terlau (Kapitalmarktrecht), Konstantin Ewald (IT-Recht, Commercial), Dr. Marc Störing, Tim Maiorino (beide IT-Recht), Dr. Anke Freckmann, Katharina Müller (beide Arbeitsrecht), Dirk Roßmann, Nadia Reinders, Joachim Breithaupt (alle Steuerrecht), Dr. Jonathan Ruff (Vertragsrecht), Jürgen Ehrlichmann (Insolvenzrecht), Nico Just und Ingo Alexander Spahr (Kartellrecht). Die Kanzlei berät The Phone House/Dixons bereits seit etlichen Jahren in Deutschland und England.
Osborne Clarke ist eine der führenden Kanzleien für Mid-Cap-Transaktionen. Das deutsche Team hat zuletzt u.a. die Eltel Group Corporation beim Erwerb von Edi.Son Energietechnik, CHORUS Clean Energy beim Erwerb eines Windparks, den US-Konzern Topcon beim Kauf der Wachendorff Elektronik, und die Indus Holding beim Kauf der MBN Neugersdorf GmbH.