Die internationale Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke hat sich mit Next Kraftwerke vor dem OLG Düsseldorf durchgesetzt.
Next Kraftwerke betreibt eines der größten virtuellen Kraftwerke in Europa mit rund 6.800 Anlagen. Mit Unterstützung weiterer Marktteilnehmer beantragte Next Kraftwerke 2018 die Aufhebung der Beschlüsse BK6-18-019 und BK6-18-020, mit denen die Bundesnetzagentur das sog. Mischpreisverfahren für die Ausschreibung von Regelenergie eingeführt hatte. Im Eilverfahren erreichte man 2018 zunächst eine dreimonatige Aussetzung. Der 3. Kartellsenat schloss sich nun auch in der Hauptsache der Argumentation von Next Kraftwerke an und hob die Beschlüsse auf. Die Rechtsbeschwerde zum BGH wurde zugelassen. Jüngst geriet das Mischpreisverfahren zudem in Verdacht, mitursächlich für die im Juni 2019 angespannte Stromnetzsituation zu sein.
Ein Osborne Clarke Team unter Leitung von Energierechts-Partner Dr. Daniel Breuer hat Next Kraftwerke bei dem Verfahren begleitet: „Es freut uns, Next Kraftwerke auch in diesem für die Branche bedeutenden Verfahren unterstützen zu können. Für Anbieter dezentraler und innovativer Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen ist die Entscheidung ein wichtiger Meilenstein.“ Das Team umfasst zudem Dr. Marleen Rheker (Energierecht), Judith Hoffmann (Litigation Regulierung) und Dr. Sebastian Hack (Kartellrecht).
Auf Seiten von Next Kraftwerke wurde das Verfahren von Benjamin Göller, Teamleiter Recht, geführt: „Die Entscheidung ist ein Erfolg für Cleantech-Lösungen, den wir gemeinsam mit Osborne Clarke erstreiten konnten. Nun haben dezentrale Erzeuger und Verbraucher wieder bessere Chancen, am Regelenergiemarkt teilzunehmen.“