Hannah-Maria Merkle berät nationale und internationale Unternehmen, häufig aus der IT- sowie der Gesundheitsbranche, in sämtlichen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. 

Sie unterstützt insbesondere US-Unternehmen bei dem Aufbau von HR-Strukturen und Prozessen in Deutschland sowie bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit besteht dabei in der Beratung zu Modellen der variablen Vergütung (Provisionen, Bonus, Tantieme, Stock Options) sowie zu datenschutzrechtlich relevanten Themen im Beschäftigungskontext. 

Hannah-Maria vertritt deutsche Tochtergesellschaften global agierender Konzerne sowie mittelständische Unternehmen außergerichtlich und gerichtlich. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2017 als Rechtsanwältin bei Osborne Clarke tätig.

Personalwirtschaft Gastbeitrag

Hannah-Maria Merkle und Alexander Schlicht erläutern die Rechtslage bei Arbeitszeitverkürzung durch den Arbeitgeber. Lesen Sie den Artikel hier in der Personalwirtschaft.

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