Dr. Tobias Rothkegel berät führende Unternehmen und Start-Ups, insbesondere aus den Life Sciences und Financial Services Sektoren, zu sämtlichen Fragen des Datenschutzrechts und Datenschutz-Compliance sowie zu allen rechtlichen Aspekten von Cyber-Security und der Blockchain-Technologie.
Im Rahmen seiner datenschutzrechtlichen Praxis gehören hierzu insbesondere die Strukturierung internationaler Datenflüsse, Gestaltung von Binding Corporate Rules, der Aufbau von Datenanalyseprojekten sowie die umfassende Beratung bei (extensiven) Cloud-Migrationsprojekten einschließlich der Verhandlung entsprechender Verträge sowie der internen Strukturierung und datenschutzrechtlichen Absicherung derartiger Vorhaben.
An der Schnittstelle zu Cyber-Security berät Tobias dabei schwerpunktmäßig bei dem Umgang mit Cyber Incidents wie etwa Ransomware-Attacken sowie vorbereitend bei der Implementierung entsprechender Compliance-Organisationen und Management-Systemen, insbesondere zur Erfüllung etwaig bestehender gesetzlicher Pflichten nach der DSGVO, KRITIS usw.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die rechtskonforme Gestaltung und Abbildung von zu digitalen Geschäfts- und Behördenprozessen insbesondere unter Einbindung der Blockchain-Technologie. In diesem Zusammenhang berät Tobias Mandanten ferner zur rechtlichen Ausgestaltung von Krypto- und NFT-Produkten sowie entsprechenden technischen Lösungen und Geschäftsmodellen.
Tobias hat an zahlreichen Veröffentlichungen im Bereich des Datenschutzrechts sowohl in führenden Fachzeitschriften als auch in juristischen Handbüchern und Kommentaren mitgewirkt und ist regelmäßiger Referent auf Fachtagungen und Konferenzen.
Helping you succeed in tomorrow's world
Mein Ziel ist es, stets Wege zu finden, die (digitalen) Produkte, Lösungen und Ideen unserer Mandanten rechtskonform zu realisieren.
Gesellschafter von natif.ai
Osborne Clarke hat die Gesellschafter von natif.ai, einem Anbieter für Dokumenten-Automatisierung, bei der Übernahme durch den Dokumentenmanagement- und Workflow-Automation-Spezialisten DocuWare beraten, lesen Sie hier mehr.
instagrid
Osborne Clarke berät Batterie-Spezialistin instagrid bei EUR 29 Millionen Finanzierungsrunde, lesen Sie hier mehr
Kanzlei des Jahres 2019 für IT & Datenschutz und Technologie & Medien
Das Fachmedium JUVE hat die internationale Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke zweimal zur Kanzlei des Jahres 2019 gekürt, lesen Sie hier mehr
Insights
Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland schreitet voran
Bereit für den Cyber Resilience Act?
Datenschutzrechtliche Herausforderungen beim Einsatz von KI-Diensten
Befürchtung vor Datenmissbrauch kann bereits Schaden darstellen: EuGH ebnet Weg für Massenklagen nach IT-Incidents
Doppelpack für die SCHUFA vor dem EuGH: SCHUFA-Score unterliegt Art. 22 DSGVO / Informationen über Restschuldbefreiungen müssen nach 6 Monaten gelöscht werden
EuGH zu Deutsche Wohnen: DSGVO-Bußgelder setzen Verschulden voraus – Behörden müssen ihre Bußgeldpraxis ändern
Token in Deutschland anbieten – alles super easy? Nein, aber wir können helfen und das Ganze macht auch noch Spaß!
Cyber-Risiken in Zeiten der Corona-Krise und deren Auswirkungen auf M&A-Transaktionen
Die Blockchainstrategie der Bundesregierung aus Sicht von Osborne Clarke
Am 18. September 2019 hat die Bundesregierung nach einer umfangreichen Konsultationsphase mit bundesweit agierenden Verbänden, Organisationen und Institutionen sowie Unternehmen...
Blockchains und Datenschutz – Teil 1: Anwendbarkeit des Datenschutzrechts
Während der Bitcoin-Kurs in den letzten Monaten rapide gefallen ist, spielt die hinter dem Bitcoin stehende Technologie der Blockchain branchenübergreifend...