Die Blockchainstrategie der Bundesregierung aus Sicht von Osborne Clarke
Veröffentlicht am 18th Okt 2019
Am 18. September 2019 hat die Bundesregierung nach einer umfangreichen Konsultationsphase mit bundesweit agierenden Verbänden, Organisationen und Institutionen sowie Unternehmen eine 44 Maßnahmen und 5 Handlungsfelder umfassende Strategie zur Förderung der Blockchain-Technologie in Deutschland veröffentlicht. Die lang erwartete Strategie soll ein Rahmenwerk zur Förderung von Innovationen im Bereich der Blockchain bieten, aber auch einen nachhaltigen und fairen Wettbewerb stärken sowie den digitalen Binnenmarkt vorantreiben.
Im folgenden Artikel nehmen verschiedene Kollegen von Osborne Clarke für ihre jeweiligen Themengebiete kurz Stellung zu dieser Strategie und bewerten den avisierten Einfluss auf den jeweiligen Sektor. Osborne Clarke behandelt Blockchain als eine der wesentlichen Schlüsseltechnologien für Digitalisierung und Digitale Transformation und unterstützt Mandanten bei der Bewältigung der damit einhergehenden rechtlichen Herausforderungen. Klicken Sie hier für weitere Informationen über unser Engagement bzw. spannende Insights zu Blockchain aus rechtlicher Perspektive.
Übergreifende Themen
In dem veröffentlichten Strategiepapier spricht die Bundesregierung zahlreiche themen- bzw. branchenübergreifende Ziele an, welche sie im Hinblick auf die Blockchaintechnologie verfolgen will.
- Die Bundesregierung beabsichtigt eine gezielte Förderung von Blockchainprojekten für den privaten und öffentlichen Bereich, wobei der Fokus verstärkt auf sicheren und nachhaltigen Lösungen zu liegen scheint (siehe unten).
- Durch die Schaffung von Investitionssicherheit, der Förderung von Standardisierung und Interoperabilität zwischen verschiedenen Blockchainlösungen (insbesondere durch Nutzung von Open Source Anwendungen) und der Schaffung verlässlicher rechtlicher Rahmenbedingungen sollen Investitionen angestoßen werden.
- Weiterhin soll durch eine Verbesserung von Transparenz und Sicherheit die Akzeptanz der Technologie erhöht werden, etwa durch die Nutzung von Open Source Anwendungen und Zertifizierungen. Hierbei sieht die Bundesregierung als besondere Herausforderung, die Blockchaintechnologie mit Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts (allen voran der DSGVO, lesen Sie dazu hier und hier unsere Beiträge) und der Datensicherheit (etwa Einsatz und stete Aktualisierung von entsprechenden kryptografischen Verfahren) in Einklang zu bringen.
- Außerdem wird prominent gefordert, eine nachhaltige Alternative zum sehr energieintensiven „Proof of Work“-Mechanismus zu erforschen.
- Neben diesen Themen sollen auch digitale Identitäten für Personen und Gegenstände (wohl durch den Staat) durch entsprechende Vertrauensdienste als Grundlage für weitere Blockchainanwendungen geschaffen und weiterentwickelt werden. Zudem sollen Synergien aus der Blockchaintechnologie in Kombination mit Künstlicher Intelligenz, Big Data und IoT-Anwendungen beispielsweise als Smart Contracts erforscht werden.
Maßvolle Regulierung im Finanzsektor
Die Maßnahmen im „Handlungsfeld“ Finanzsektor können als „Einstieg in maßvolle Kryptoregulierung“ zusammengefasst werden. Im Einzelnen kurz zusammengefasst:
Schaffung von blockchainbasierten digitalen (Fremdkapital-)Wertpapieren
Wie wir bereits im OC FinTech-Blog (hier und hier) berichteten, plant die Bundesregierung, im deutschen (zivilrechtlichen) Wertpapierrecht digitale Ausnahmen zuzulassen. Bisher war (fast ausschließlich) eine Verbriefung von Wertpapieren in einer (Papier-)Urkunde (aktuell i.d.R. als Globalurkunden bei der Clearstream-Bank) erforderlich – und damit rein blockchainbasierte Wertpapiere nach deutschem Wertpapierrecht schwer möglich. Die Bundesregierung plant nun, das Wertpapierrecht elektronisch und technologieneutral zu öffnen und im ersten Schritt mit fremdkapitalbasierten Wertpapieren (=Schuldverschreibungen) zu beginnen. „Elektronische Aktien oder Investmentfondsanteile“ sollen folgen. Ein Gesetzentwurf soll noch dieses Jahr vorliegen.
Informationsblatt-Pflicht für ICOs von Utility Token (und weitere Regulierung?)
Als „Brückenlösung“ bis zu einer europäischen Regulierung möchte die Bundesregierung Utility-Token national regulieren. Hierzu sollen Emittenten von Utility-Token verpflichtet werden, ein nach gesetzlichen Vorgaben erstelltes, BaFin-gestattetes Informationsblatt (wie VIB und WIB) zu veröffentlichen. Möglicherweise könnten darüber hinaus weitere Regulierungsschritte bei Utility-Token unternommen werden, was das Papier andeutet. Der ebenfalls für dieses Jahr geplante Gesetzentwurf wird es zeigen.
(Geldwäscherechtliche) Regulierung von Wallet Providern
Wie auf unserem OC FinTech-Blog berichtet (zum Referenten- und Regierungsentwurf), werden Wallet Provider, die Token für Dritte verwahren, zukünftig wohl eine Erlaubnis benötigen und geldwäscherechtliche Compliance einzuhalten haben. Dies umfasst ggf. die Identifikation von Kunden, Verdachtsmeldungen an öffentliche Stellen und internes GwG-Risikomanagement oder Bestellung von Geldwäschebeauftragten.
Keine Stablecoins als Ersatz für staatliche Währung, aber Dialog
Die Bundesregierung lehnt des Weiteren private „Alternativen“ wie Stablecoins (z.B. LIBRA u.a. von Facebook) für staatliche Währungen ab und verweist auf den bestehenden Regulierungsrahmen der (europaweiten) E-Geld-Regulierung. Gleichzeitig soll aber das Thema „Digitales Zentralbankgeld“ zusammen mit der Deutschen Bundesbank weiter ausgelotet werden.
Demokratisierung im Energiemarkt
Die Blockchain könnte einen wesentlichen Beitrag für das Gelingen der Energiewende leisten und helfen, die Energiewirtschaft zu „demokratisieren“. Ein Anwendungsfeld für Blockchain in der Energiewirtschaft ist der Peer-to-Peer-Stromhandel (P2P). Beim P2P-Handel soll Strom direkt zwischen dem Erzeuger und dem Verbraucher gehandelt werden, ohne dass Händler zwischengeschaltet sind (Hintergründe zur Blockchain in der Energiewirtschaft finden Sie hier). Aus Kundensicht steht P2P damit für Transparenz, eine Neudefinition regionaler Verknüpfung von Stromerzeugung und -verbrauch und einem aktiven Beitrag zur Energiewende. Auch für Betreiber von Erzeugungsanlagen wird P2P-Handel zunehmend an Bedeutung gewinnen, da Erneuerbare-Energien-Anlagen nur für eine Dauer von 20 Jahren subventioniert werden. 2021 endet die Förderung der ersten Anlagen, mit der Folge, dass die Anlagen in den Markt integriert werden müssen.
Gerade für diese Fälle bieten P2P-Handelsplattformen eine gute Vermarktungsmöglichkeit. Der P2P-Handel findet eine optimale Ergänzung in Smart-Contracts, da auf diesem Wege vor allem Transaktionskosten verringert werden können. Um die Transformation von Vertragsbeziehungen in Codes zu unterstützen, möchte die Bundesregierung ein Smart-Contract-Register speziell für die Energiewirtschaft aufbauen. Das Register soll Anwender und Entwickler bei der Ausgestaltung der Smart-Contracts unterstützen, darüber hinaus soll es den Austausch darüber ermöglichen, welche Sachverhalte in einen Smart-Contract überführt werden könnten. Daneben hat die Bundesregierung auch Pläne für die Digitalisierung des Marktstammdatenregisters. So könnten die Energieanlagen künftig blockchainbasiert an eine öffentliche Datenbank angeschlossen werden. Dabei sollen die Smart-Meter-Gateways der Anlagen als Knoten der Blockchain fungieren. Der Mehrwert besteht vor allem in der jederzeit möglichen Authentifizierung der Anlagen, wodurch Prozesse wie Marktkommunikation und Bilanzkreismanagement automatisiert und anlagenscharfe Herkunftsnachweise gefördert werden könnten. Letzteres könnte helfen, dem „Greenwashing“ von Graustrom entgegenzuwirken.
Update für die Beweisführung
Besonderes Augenmerk legt das Strategiepapier ferner auf die Frage, inwiefern und unter welchen Voraussetzungen Blockchain-Einträge bzw. Informationen, die auf der Blockchain gespeichert sind, als Beweis vor Gericht oder anderen Prüfinstanzen eingeführt werden können (etwa als Nachweis für den Eigentumsübergang an einem Gegenstand). Die Bundesregierung thematisiert hier insbesondere die Verwendung von Hashwerten sowie Fragen der Langzeitsicherheit, etwa im Hinblick auf durch Zeitablauf unsicher gewordene kryptografische Verfahren.
In der Tat ist durchaus relevant und daher zu erforschen, ob Blockchain-Einträge etwa die Beweiskraft einer Urkunde im zivilprozessualen Sinn erreichen können (vgl. §§ 415 ff. i.V.m. § 286 Abs. 2 ZPO) oder allenfalls im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung zu berücksichtigen sind. In diesem Zusammenhang ist ferner relevant, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Blockchaineinträge als revisionssicher angesehen werden können. Als potentiellen Anwendungsfall nennt die Bundesregierung hierbei ausdrücklich das KfZ-Zulassungswesen.
Erste Schritte im Gesellschaftsrecht
Die Bundesregierung befasst sich im vorgelegten Strategiepapier zudem mit einem möglichen Einsatz der Blockchaintechnologie im Gesellschaftsrecht. Der Einsatz und die Nutzung der Blockchaintechnologie soll zu erheblichen Erleichterungen bei der Anteilsverwaltung, der Anteilsabwicklung und der Wahrnehmung von Anteilsrechten führen. Allerdings besteht hier noch eine Vielzahl ungeklärter und offener Fragen, die im Rahmen eines externen Gutachtenauftrags geprüft werden sollen.
Als ein weiteres Anwendungsfeld der Blockchaintechnologie sieht die Bundesregierung neuartige Formen der Zusammenarbeit, die sie zukünftig verstärkt fördern und unterstützen möchte. Kennzeichnend für diese Art der Kooperation – auch zwischen Wettbewerbern – sei das Fehlen einer zentralen verantwortlichen Stelle und die Anwendung von Smart-Contract-basierten Ent-scheidungsprozessen (DAO – Dezentrale Autonome Organisationen). Die Bundesregierung will sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen solcher Strukturen verstärkt befassen.
Verwaltungsprozesse über die Blockchain
Große Relevanz schreibt das Strategiepapier der Blockchaintechnologie auch für die öffentliche Verwaltung zu. So soll beispielsweise erwogen werden, welche Form von öffentlichen Registern durch Blockchainlösungen ersetzt werden können. Auch hier wird das KfZ-Zulassungswesen ausdrücklich als potentieller Anwendungsfall genannt, im Rahmen dessen eine Digitalisierung der hierzu erforderlichen Unterlagen erfolgen könnte.
Ferner wird diskutiert, im Rahmen welcher Verwaltungsprozesse das persönliche Erscheinen durch entsprechende, Blockchain-gestützte digitale Identitäten ersetzt werden kann. Zuletzt sieht die Bundesregierung Potential bei der Tokenisierung von Urkunden und anderen öffentlichen Dokumenten.
Lesen Sie hier die Blockchainstrategie der Bundesregierung im Original.