Philipp Sümmermann berät führende Onlineplattformen, Inhalteanbieter und Gamepublisher zu europäischer und deutscher Digitalregulierung. Er ist spezialisiert auf Fragen des Verbraucherschutzes, der Medienregulierung und des Jugendschutzes.
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Verbraucherschutzrecht, hier berät Philipp Mandanten regelmäßig im Rahmen der Produktentwicklung neuer Digitalangebote. Zudem unterstützt er Unternehmen, ihre Produkte an die sich stetig wandelnden europäischen und nationalen Vorgaben anzupassen. Zuletzt war er im Rahmen eines Secondments für einen großen US-Technologiekonzern tätig.
Zudem berät Philipp umfassend zu sämtlichen Fragen der Medienregulierung. Er hat mehrere Mandanten bei der Umsetzung der AVMD-Richtlinie und des Medienstaatsvertrages geholfen und berät regelmäßig zu Verfahren vor der USK und der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ).
Philipp veröffentlicht regelmäßig Fachaufsätze, Buchbeiträge und Kommentierungen zu Fragen des Jugendmedienschutzes und der Digitalisierung. Er ist Ko-Kommentator des Nomos-Handkommentars zum Jugendschutzgesetz.
Seine Interessen liegen im Tech- und Mediensektor. Philipp absolvierte studienbegleitend eine Journalismusausbildung und arbeitete für Zeitungen, Radio und Onlinemedien. Als Webentwickler setzte er zudem eine Reihe von Onlinemedienprojekten technisch um.
Vor seiner Zeit bei Osborne Clarke studierte Philipp im Rahmen des Deutsch-Französischen Magisterstudiengangs Jura in Köln und Paris. Sein Referendariat absolvierte er an den Kammern für Pressesachen sowie Verlags- und Urheberrecht des Landgerichts Köln, der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC) der Staatsanwaltschaft Köln und der deutschen Botschaft in Singapur sowie bei zwei Kanzleien im Medien- und IT-Recht.
Er ist Mitglied des Bayreuther Arbeitskreises für Informationstechnologie – Neue Medien – Recht e.V. (AKIT) sowie Lehrbeauftragter an der TH Köln.
Ausgezeichnet als “Ones to Watch” von Best Lawyers 2022, 2023 und 2024.
Erwähnung im Bereich Entertainment durch Legal 500 Germany in 2023.
Helping you succeed in tomorrow's world
Mandanten stellen juristische Fragen selten aus reiner Neugier. Als Anwalt sehe ich meine Aufgabe daher darin, praxistaugliche und klare Antworten zu geben. Gerne arbeite ich auch direkt mit Produktteams zusammen, um Lösungen zu finden, die sowohl die Einhaltung bestehender als auch neuer Vorschriften gewährleisten.