Nikolas Klausmann berät zu allen Fragen des Regulierungs- und Klimaschutzrechts sowie Europa- und Verfassungsrechts, insbesondere im Hinblick auf erneuerbare Energien, Batteriespeicher, digitale Geschäftsmodelle und innovative Versorgungskonzepte.

Er ist seit 2023 bei Osborne Clarke als Rechtsanwalt beschäftigt und leitet die Arbeitsgruppe zur Digitalisierung der Energiewirtschaft.

Nach dem Studium in Würzburg und Seoul (Republik Korea) war er promotionsbegleitend unter anderem für das energie- und wettbewerbsrechtliche Institut der Humboldt-Universität zu Berlin, das Europäische Universitätsinstitut in Florenz, die Stiftung Umweltenergierecht und eine internationale Großkanzlei tätig. Anschließend arbeitete er als Rechtsreferendar in Berlin und Rom für eine im Energierecht führende Wirtschaftskanzlei sowie für die energie- und digitalpolitischen Referate des Bundeskanzleramtes.