Karina Naumann berät nationale und internationale Unternehmen zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Schwerpunkte sind dabei u. a. Fragen der Vertragsgestaltung sowie der betrieblichen Mitbestimmung.
Karina studierte Jura in Tübingen und Seoul. Vor ihrem Referendariat war sie im Rahmen eines Stipendiums in einer Rechtsanwaltskanzlei in Moskau tätig.
Nach dem Referendariat in Berlin und Neapel vertrat sie beim Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie arbeitgeberseitige Interessen. Karina verfügt über fundierte Kenntnisse im Arbeitskampfrecht.
Karina ist seit 2022 als Rechtsanwältin bei Osborne Clarke tätig berät in den Sektoren Technology, Media & Communications und Life Sciences & Healthcare.
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