Julian Baldus berät vor allem nationale und internationale Unternehmen bei M&A-Transaktionen, Umstrukturierungen, Finanzierungsmaßnahmen und in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen.
Julian befasst sich überwiegend mit M&A-Transaktionen in den Bereichen Tech, Media und Comms sowie Immobilien und Infrastruktur.
Während seines Studiums der Rechtswissenschaften in Trier und Bonn war Julian als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Steuer- und Wirtschaftsrecht in einer renommierten Wirtschaftskanzlei tätig. Nach seinem ersten juristischen Staatsexamen sammelte er Erfahrungen als geprüfter Rechtskandidat im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Dort wirkte er unter anderem an der Erstellung von Verordnungen mit. Während seines Referendariats veröffentlichte er zwei Artikel in juristischen Fachzeitschriften.
Fachbeitrag für Nomos
Julian Baldus und Dr. Patrick Stadtbäumer berichten im Newsletter des Fachverlags Nomos über die rechtmäßige Abberufung von Martin Kind. Lesen Sie den Beitrag hier.
Gesellschafter von natif.ai
Osborne Clarke hat die Gesellschafter von natif.ai, einem Anbieter für Dokumenten-Automatisierung, bei der Übernahme durch den Dokumentenmanagement- und Workflow-Automation-Spezialisten DocuWare beraten, lesen Sie hier mehr.
Fachbeitrag in SpoPrax
"Der DFL-Investorenbeschluss – eine „Zerreißprobe“ für den deutschen Profifußball" in der Ausgabe SpoPrax 2024, 112 von Julian Baldus und Patrick Stadtbäumer. Lesen Sie den Artikel bei beck-online.
FUNKE Digital
Osborne Clarke berät FUNKE Digital bei der Übernahme von Truffls. Lesen Sie hier mehr.
BayWa
Osborne Clarke hat die BayWa AG beim Verkauf des zur BayWa-Tochter FarmFacts GmbH gehörenden Softwarebereichs NEXT Farming an den Global Player AGCO beraten, lesen Sie hier mehr.
Bechtle AG
Osborne Clarke berät Bechtle AG bei wichtiger KI-Transaktion. Lesen Sie hier mehr.
Tobii Dynavox
Osborne Clarke berät Tobii Dynavox bei der Vereinbarung zur Übernahme von Rehadapt Engineering. Lesen Sie hier mehr.
Expertenbeitrag in DER BETRIEB
Der BGH hat entschieden: Der Gesellschafter einer GmbH hat Anspruch auf Unterlassung der Einreichung einer unrichtigen Gesellschafterliste. In einem neuen Artikel für DER BETRIEB wird erklärt, welche Auswirkungen das in der Praxis hat (kostenpflichtiger Inhalt). Lesen Sie hier mehr.
Bandai Namco Europe
Osborne Clarke berät Bandai Namco Europe bei Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung von Spiele-Entwickler Limbic Entertainment, lesen Sie hier mehr
Borealis Hotel Group
Osborne Clarke berät die Borealis Hotel Group bei dem Erwerb (einschließlich Akquisitionsfinanzierung) der Bierwirth & Kluth Unternehmensgruppe, lesen Sie hier mehr