Anna von Bremen ist Head of Energy Innovation bei Osborne Clarke. Sie berät Unternehmen der Energiewirtschaft zu regulatorisch-energierechtlichen Fragestellungen und Aspekten der Digitalisierung im Energiesektor. Zudem führt sie komplexe regulatorische Streitverfahren. Zu ihren Mandanten gehören Energieerzeuger, Energiehandelshäuser, Industrieunternehmen und Versorger.
Anna berät ihre Mandanten insbesondere zu Fragen des Netzzugangs, der Entflechtung, des Energiehandels und der Energieversorgung. Im Bereich der Digitalisierung der Energiewirtschaft gehört Anna zu den wenigen Experten im Bereich Smart-Metering. Anna führt zudem komplexe regulatorische Streitverfahren und Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Zudem begleitet sie Transkationen insbesondere im Venture Capital Bereich mit energierechtlich-regulatorischem Bezug.
„Sehr kompetent im Energierecht, vor allem im Recht der Erneuerbaren Energien, effizient, sachorientiert, hervorragende Schriftsätze.”
Anna ist seit 2012 als Rechtsanwältin zugelassen. Nach einer 11-jährigen Tätigkeit in einer Berliner Kanzlei, zuletzt als Partnerin, ist sie seit August 2023 bei Osborne Clarke tätig.
Anna kommentiert in der deutschen Tagespresse regelmäßig aktuelle energiepolitische Entwicklungen. Sie wurde in 2023 von dem JUVE Verlag in die Liste der „40 unter 40“ aufgenommen, die 40 führende Anwaltspersönlichkeiten aller Branchen umfasst. Sie ist außerdem als eine von fünf "Aufsteigern im Energiewirtschaftsrecht" ausgezeichnet.
„Anna von Bremen liefert zuverlässige Beratung auf höchstem Niveau.“
Flexa GmbH
Osborne Clarke hat die Flexa GmbH bei der Gründung eines virtuellen Kraftwerks vertrags- und gesellschaftsrechtlich, regulatorisch sowie zu Fragen des Datenschutzes und des Urheberrechts im Zusammenhang mit Algorithmen und AI-Modellen beraten. Lesen Sie hier mehr.