Jan Herrmann berät nationale und internationale Unternehmen im Finanzaufsichtsrecht.
Zu seinen Schwerpunkten gehören die Strukturierung von alternativen Investments wie geschlossene Investmentfonds, Genussrechte und Crowdfunding sowie das Zahlungsverkehrsaufsichtsrecht.
Jan unterstützt Mandanten im Finanzaufsichtsrecht, z. B. bei BaFin-Verfahren. Bei der Strukturierung von geschlossenen Investmentfonds berät er insbesondere Kapitalverwal-tungsgesellschaften.
Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann bei einer von Deutschlands größten Privatbanken studierte Jan Jura in Köln. Sein Referendariat absolvierte er in Köln und Bristol.
Seit Januar 2018 ist Jan in Köln als Rechtsanwalt für Osborne Clarke tätig.
Er engagiert sich als Coach bei Start-up-Veranstaltungen und hat bereits einige Veröffentlichungen zum Thema ICO/STO-Regulierung begleitet.
Er betreibt den Osborne Clarke FinTech Blog.
Insights
Internationales ICO Booklet: “Interpretations of existing regulation concerning ICOs in selected European and Asian Countries”
Die neue Form der Unternehmensfinanzierung für digitale Unternehmen, so genannte Initial Coin Offerings (“ICOs”), wirft diverse finanzaufsichtsrechtliche Fragen auf. Wie...