Robin Mühlenbeck berät nationale sowie internationale Unternehmen in den Bereichen des deutschen und europäischen Datenschutz- sowie des IT-Rechts.
Sein rechtswissenschaftliches Studium hat Robin an der Universität zu Köln absolviert. Im Anschluss war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Technischen Hochschule Köln tätig und hat zu einem datenschutzrechtlichen Thema an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz promoviert. Sein Referendariat hat er im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln absolviert, mit Stationen unter anderem bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW), der Koordinierungsstelle für Cyber- und Informationssicherheit des Ministeriums des Innern NRW sowie bei Osborne Clarke.
Er ist zudem (Ko-)Autor zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen und Beiträge und wirkt unter anderem an Kommentierungen zur DS-GVO, zum BDSG sowie an einem Leitfaden zur KI-VO mit.