Dr. Bettina Enz ist Counsel des White Collar Teams von Osborne Clarke in Berlin. Sie ist spezialisiert auf Internal Investigations und die strafrechtliche Beratung von Anbietern digitaler Dienste.
Bettinas weitreichende Erfahrung bei der strafrechtlichen Beratung von Tech-Unternehmen erfasst u.a. im Bereich Social Media die strafrechtliche Prüfung von Nutzerinhalten sowie von daraus resultierenden Haftungsrisiken für Anbieter digitaler Dienste. Bei Auskunftsersuchen deutscher Strafverfolgungsbehörden zu Nutzerdaten untersucht Bettina die Zulässigkeit der Datenabfrage und Datenübermittlung für betroffene Unternehmen und regelt für sie die gesamte Kommunikation mit den Behörden. Interdisziplinäre und grenzüberschreitende Rechtsfragen gehören dabei zur Kernkompetenz ihrer Beratungspraxis.
Als weiteren Tätigkeitsschwerpunkt umfasst Bettinas Expertise die Planung, Durchführung und Auswertung von Internal Investigations bei straf- und bußgeldrechtlichen Verdachtsfällen in Unternehmen. Für die gebotene Sachverhaltsaufklärung nehmen sie und ihr Team strukturierte Mitarbeiterbefragungen, Vor-Ort-Prüfungen und Analysen potenziell beweiserheblichen Materials vor. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse hilft Bettina Unternehmen, Schwachstellen zu identifizieren, Maßnahmen zu implementieren zur Vermeidung künftiger Rechtverletzungen sowie strafrechtliche Folgefragen zu klären – stets mit dem Fokus, die Reputation des Unternehmens bestmöglich zu wahren.
Bettina engagiert sich aktiv in der Pro-Bono-Arbeit von Osborne Clarke als Leiterin einer Initiative für besonders gefährdete AfghanInnen, die in Deutschland Schutz suchen.
Zu Osborne Clarke wechselte Bettina Ende des Jahres 2022. Zuvor war sie Rechtsanwältin im Bereich White Collar in einer führenden internationalen Wirtschaftskanzlei. Bettina verfügt über langjährige Erfahrung in der Wissenschaft mit einem Schwerpunkt auf Forschungen im Bereich des rechtsvergleichenden Strafrechts und interdisziplinärer Fragestellungen. Sie war Gastwissenschaftlerin an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der University of California, Los Angeles und arbeitete an der deutschen Botschaft in Tel Aviv.
Helping you succeed in tomorrow's world
Besteht der Verdacht, dass Rechtsverstöße aus einem Unternehmen heraus begangen wurden, ist die Unternehmensleitung regelmäßig zur Aufklärung verpflichtet. Nur so können fortdauernde Rechtsverletzungen abgestellt und künftige Wiederholungen verhindert werden. Mit praktischer Erfahrung und rechtlichem Know-how unterstütze ich Unternehmen im gesamten Prozess der internen Untersuchung – von der Auswertung erster Hinweise bis zur Einleitung rechtlicher Maßnahmen.
Meine besondere Expertise an der Schnittstelle von Strafrecht und Tech-Regulierung kommt Anbietern digitaler Dienste zugute, die zunehmend mit den Herausforderungen dieses rechtlichen Neulands konfrontiert sind.