Conrad Wandt

Conrad Wandt berät Gesellschafter, Geschäftsleiter und Unternehmen in sämtlichen insolvenzrechtlichen Fragestellungen.
Aufgrund seiner mehr als zehnjährigen Tätigkeit in Kanzleien, die in den Bereichen Insolvenzverwaltung und Unternehmenssanierung spezialisiert sind, verfügt Conrad über besondere Fähigkeiten in der Einleitung und Durchführung von Insolvenzverfahren, insbesondere in der Verfahrensart der Eigenverwaltung. Er wurde bis 2024 selbst als Insolvenzverwalter bestellt und hat in der Vergangenheit u.a. an Sanierungsverfahren von im Einzelhandel, Gesundheitswesen, Maschinenbau und der Landwirtschaft tätigen Unternehmen mitgewirkt.
Conrad Wandt studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School Hamburg und an der Willamette University / College of Law in Salem, Oregon (USA). Im Referendariat hat er Stationen in Hamburg, Berlin und Riga (Lettland) absolviert.
Er ist seit 2025 bei Osborne Clarke tätig und Mitglied im Norddeutschen Insolvenzforum e. V. Außerdem engagiert sich Conrad als Praxisgruppenleiter der Fachgruppe Restrukturierung & Insolvenz im Bucerius Alumni Verein e.V.
Conrad ist Mitautor im „Kommentar zum Privatinsolvenzrecht“ von Dr. Andreas Schmidt (Hrsg.), 3. Aufl. 2024 (Themen: gerichtliche Schuldenbereinigung; BerHG) und im „Praxiswissen Insolvenz- und Restrukturierungsrecht“ (Thema: vorläufige Insolvenzverwaltung) von Wolters Kluwer.
Der Klimawandel, die Energiepreissteigerungen, die Dekarbonisierung und die zunehmenden geopolitische Krisen haben die Geschäftsmodelle vieler Unternehmen erschüttert. Der notwendige Transformationsprozess erfordert den Rückgriff auf den vollständigen Werkzeugkasten der Unternehmenssanierung. Durch meine umfassende Expertise kann ich bei rechtzeitiger Beauftragung helfen, die Weichen frühzeitig zu stellen und die notwendigen Anpassungen aktiv zu gestalten.