Anna berät internationale und nationale Mandanten in allen Aspekten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Insbesondere bietet sie Beratung zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Betriebsratsangelegenheiten, Policies, Transaktionen sowie zu alltäglichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen an. Darüber hinaus berät Anna zum Einsatz von künstlicher Intelligenz, zum Arbeitnehmerdatenschutz und zu Global Mobility. Sie vertritt Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich in laufenden arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich Gerichtsverfahren und Verhandlungen mit Mitarbeitern und Betriebsräten.
Anna ist Associate im Berliner Büro von Osborne Clarke. Sie hat Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und der Universität Warschau studiert. Anna absolvierte ihr Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht sammelte sie in der Arbeits- und Sozialrechtsabteilung eines renommierten Automobilherstellers, bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York City und beim Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen in Hessen e.V. Vor ihrem Eintritt bei Osborne Clarke im Jahr 2024 arbeitete sie als Arbeitsrechtsanwältin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main und erwarb einen Master of Laws (LL.M.) an der Universidad Carlos III de Madrid.