Arbeitsrecht
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Mindestlohnklagen
Veröffentlicht am 18th Feb 2020
Der Arbeitnehmer muss den Mindestlohn vor den Arbeitsgerichten einklagen; bereits die Rechtsbehauptung, dass ein Arbeitsverhältnis bestehe, kann für den Rechtsweg entscheidend sein (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom
13. Dezember 2019 – 12 Ta 2007/19).
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