Arbeitsrecht
Verzugspauschale nun doch bei unterbliebener Lohnzahlung?
Veröffentlicht am 26th Sep 2019
In Sachsen hat das dortige Landesarbeitsgericht jüngst entschieden, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Verzugspauschale in Höhe von monatlich
EUR 40,00 für unterbliebene Lohnleistungen hat (LAG Sachsen, Urteil vom
17. Juli 2019 – 2 Sa 364/18) und stellt sich damit ausdrücklich gegen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts.
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