Arbeitsrecht

Verzugspauschale nun doch bei unterbliebener Lohnzahlung?

Veröffentlicht am 26th Sep 2019

In Sachsen hat das dortige Landesarbeitsgericht jüngst entschieden, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Verzugspauschale in Höhe von monatlich
EUR 40,00 für unterbliebene Lohnleistungen hat (LAG Sachsen, Urteil vom
17. Juli 2019 – 2 Sa 364/18) und stellt sich damit ausdrücklich gegen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts.

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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