Arbeitsrecht
Telefonische Abwerbeversuche am Arbeitsplatz – zulässig?
Veröffentlicht am 27th Nov 2019
Das OLG Frankfurt bestätigte jüngst, dass es unzulässig ist, Arbeitnehmer zum Zwecke der Abwerbung – über eine erste Kontaktaufnahme hinaus – an ihrem Arbeitsplatz anzurufen. Dieses Verbot gilt auch für Anrufe unter einer Mobilfunknummer, soweit der Anrufer sich zu Beginn des Gesprächs nicht vergewissert hat, dass der Arbeitnehmer sich nicht am Arbeitsplatz oder sonst bei der Arbeit befindet (OLG Frankfurt, 08.08.2019 – 6 W 70/19).
Erfahren Sie mehr auf unserem Arbeitsrechtblog.
Teilen