Arbeitsrecht

Sexuelle Belästigung: Fristlose Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden wirksam

Veröffentlicht am 26th May 2020

Die Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats ist für Arbeitgeber eine fast unüberwindbare Hürde: Die ordentliche fristgemäße Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist durch § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG ausgeschlossen. Allenfalls eine außerordentliche fristlose Kündigung kann nach § 103 Abs. 1 BetrVG zulässig sein. Deren Wirksamkeit bejahte das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern kürzlich bei sexueller Belästigung einer Arbeitskollegin (Beschluss v. 5. März 2020 – 5 TaBV 9/19).

Erfahren Sie mehr auf unserem Arbeitsrechtblog.

Teilen

* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

Sprechen Sie uns an

Interested in hearing more from Osborne Clarke?