Arbeitsrecht

Kurz gemeldet – Mindestlohn steigt gleich zwei Mal!

Veröffentlicht am 6th Nov 2018

Der Mindestlohn steigt gleich zwei Mal:
Ab dem 1. Januar 2019 beträgt er EUR 9,19 (brutto) und
ab dem 1. Januar 2020 müssen Arbeitgeber EUR 9,35 (brutto) pro Arbeitsstunde zahlen.

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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