Arbeitsrecht
Grundsatzurteil: Volle Kurzarbeit verringert den Urlaubsanspruch
Veröffentlicht am 3rd Dez 2021
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde in vielen Unternehmen Kurzarbeit eingeführt. Nicht selten ist es dabei zu einer vollständigen Befreiung von der Arbeitspflicht (sog. „Kurzarbeit Null“) gekommen. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. November 2021 (9 AZR 225/11) darf dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs berücksichtigt werden.
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