Arbeitsrecht

Fristlose Kündigung wegen ausländerfeindlichen Verhaltens auf Facebook-Seite

Veröffentlicht am 5th Jul 2018

Veröffentlicht ein bei einer Straßenbahngesellschaft beschäftigter Arbeitnehmer auf einer rechtsradikalen Facebook-Seite unter seinem Namen und in Straßenbahnuniform ein Foto mit einer meckernden Ziege mit der Sprechblase „Achmed, ich bin schwanger“, so kann dies eine fristlose Kündigung durch die Arbeitgeberin rechtfertigen (LAG Sachsen, Entscheidung vom 27. Februar 2018 – 1 Sa 515/17).

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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