Freistellungserklärung und Urlaubserteilung
Veröffentlicht am 16th Jul 2019
Auch ohne ausdrückliche Zusage der Vergütung können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist unwiderruflich freistellen und Urlaub anrechnen (LAG Hamm, Urteil vom 8. Mai 2019 – 5 Sa 12/19).
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