Freistellungserklärung und Urlaubserteilung

Veröffentlicht am 16th Jul 2019

Auch ohne ausdrückliche Zusage der Vergütung können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist unwiderruflich freistellen und Urlaub anrechnen (LAG Hamm, Urteil vom 8. Mai 2019 – 5 Sa 12/19).

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