Arbeitsrecht

“Ehrlich währt am längsten“ – Unwahre Aussagen im Prozess können zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen

Veröffentlicht am 27th Apr 2021

Das LAG Köln hat entschieden, dass eine unwahre Aussage des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess einen Auflösungsgrund nach § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG darstellen kann (LAG Köln, Entscheidung vom 21. September 2020 – 3 Sa 599/19).

Erfahren Sie mehr auf unserem Arbeitsrechtblog.

Teilen

* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

Sprechen Sie uns an

Interested in hearing more from Osborne Clarke?