Arbeitsrecht
“Ehrlich währt am längsten“ – Unwahre Aussagen im Prozess können zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen
Veröffentlicht am 27th Apr 2021
Das LAG Köln hat entschieden, dass eine unwahre Aussage des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess einen Auflösungsgrund nach § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG darstellen kann (LAG Köln, Entscheidung vom 21. September 2020 – 3 Sa 599/19).
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