Das FinmadiG setzt die MiCAR in Deutschland um
Veröffentlicht am 14th Nov 2023
Am 9. Juni 2023 wurde die MiCAR offiziell als „Verordnung (EU) 2023/1114″ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung ist sie in Kraft getreten (Art. 149 Abs. 1 MiCAR). Am 23. Oktober 2023 veröffentlichte das BMF schließlich den Referentenentwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – FinmadiG-RefE). Dieser soll die MiCAR, die neugefasste EU-Geldtransferverordnung sowie das DORA-Paket (Digital Operational Resilience Act, Verordnung (EU) 2022/2554 und Richtlinie (EU) 2022/2556) in einem neu gefassten Finanzmarktdigitalisierungsgesetz durchführen bzw. umsetzen.
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