Arbeitsrecht

Das Einsichts- und Auswertungsrecht des Betriebsrats - Bruttoentgeltlisten nach dem Entgelttransparenzgesetz

Veröffentlicht am 23rd Aug 2021

Arbeitgeber können die Beantwortung von Auskunftsverlangen von Arbeitnehmern nach dem Entgelttransparenzgesetz an sich ziehen, sodass der Betriebsrat kein Einsichts- und Auskunftsrecht bezüglich der Entgeltlisten hat. Alexander Schlicht gibt einen rechtlichen Überblick.

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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