Arbeitsrecht
Das Einsichts- und Auswertungsrecht des Betriebsrats - Bruttoentgeltlisten nach dem Entgelttransparenzgesetz
Veröffentlicht am 23rd Aug 2021
Arbeitgeber können die Beantwortung von Auskunftsverlangen von Arbeitnehmern nach dem Entgelttransparenzgesetz an sich ziehen, sodass der Betriebsrat kein Einsichts- und Auskunftsrecht bezüglich der Entgeltlisten hat. Alexander Schlicht gibt einen rechtlichen Überblick.
Lesen Sie den gesamten Beitrag im AnwaltSpiegel hier.
Teilen