Arbeitsrecht

Benachteiligung schwerbehinderter Arbeitnehmer wegen fehlender Einladung zum Vorstellungsgespräch

Veröffentlicht am 27th Feb 2020

Ein „übergelaufenes“ E-Mail-Postfach und mangelhafte Absprachen zwischen Mitarbeitern befreien einen öffentlichen Arbeitgeber nicht von seiner Pflicht, einen schwerbehinderten Stellenbewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen (BAG, Urteil vom 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18).

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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