Arbeitsrecht

Außerordentliche Kündigung wegen Verharmlosung des Holocaust

Veröffentlicht am 23rd Apr 2020

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied jüngst, dass Äußerungen bei dienstlichen Veranstaltungen, die die nationalsozialistischen Verbrechen verharmlosen, einen Verstoß gegen die Rücksichtnahmepflicht darstellen, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Jan. 2020 - 9 Sa 434/19).

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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