Arbeitsrecht
Außerordentliche Kündigung wegen privater Nutzung von Internet und E-Mail am Dienst-PC wirksam
Veröffentlicht am 19th Jun 2020
Nutzt der Arbeitnehmer seinen Dienst-PC an mehreren Tagen durchgängig und über mehrere Monate hinweg regelmäßig und wiederholt für private Zwecke, trotz eines entsprechenden Verbots, kann der Arbeitgeber ihm fristlos kündigen. So entschied das LAG Köln (Urteil v. 7. Feb. 2020 – 4 Sa 329/19) jüngst.
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