Arbeitsrecht

Außerordentliche Kündigung wegen privater Nutzung von Internet und E-Mail am Dienst-PC wirksam

Veröffentlicht am 19th Jun 2020

Nutzt der Arbeitnehmer seinen Dienst-PC an mehreren Tagen durchgängig und über mehrere Monate hinweg regelmäßig und wiederholt für private Zwecke, trotz eines entsprechenden Verbots, kann der Arbeitgeber ihm fristlos kündigen. So entschied das LAG Köln (Urteil v. 7. Feb. 2020 – 4 Sa 329/19) jüngst.

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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