Arbeitsrecht
Ausschluss eines Betriebsratsmitgliedes – Grobe Pflichtverletzung: unentschuldigtes Fehlen bei Betriebsratssitzungen
Veröffentlicht am 9th Aug 2018
Fehlt ein Betriebsratsmitglied mehrfach und unentschuldigt bei Betriebsratssitzungen, so kann dies eine grobe Pflichtverletzung darstellen. Um hieraus einen wirksamen Ausschluss zu rechtfertigen, sind strenge Anforderungen an die Pflichtverletzung im konkreten Einzelfall zu stellen.
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