Arbeitsrecht
Arbeitgeber müssen bei außerordentlichen Kündigungen Vorsicht walten lassen!
Veröffentlicht am 11th Okt 2018
Bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer trotz Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsgrundes eine Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist an, führt dies regelmäßig zur Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung (Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Bandenburg, Entscheidung vom 14. Juni 2018 – 15 Sa 214/18).
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