Arbeitsrecht

Aktuelle Rechtsprechung zu angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)

Veröffentlicht am 10th May 2022

„Verschwiegenheit fordern ist nicht das Mittel, sie zu erlangen“ – sog. catch-all-Klauseln sind keine angemessenen Geschäftsgeheimhaltungsmaßnahmen im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetz (ArbG Aachen, Urteil vom 13. Januar 2022 – Az. 8 Ca 1229/20).

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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