Webinar | GDPR Deep Dives - EU Standardvertragsklauseln in Bestandsverträgen und Gastzugänge im Online-Handel
Wir laden Sie herzlich zur Herbst-Ausgabe der GDPR Deep Dive Serie am Donnerstag, dem 10. November 2022 um 8:30 Uhr ein. Auch dieses Mal gilt unser Augenmerk zwei praxisrelevanten Themen aus dem Bereich Datenschutz und DSGVO und deren Umsetzung im Unternehmen; getreu unserem Motto – „Putting Data Protection into Practice!“.
Zunächst wird Dr. Tobias Rothkegel aus der Praxis darüber berichten, wie ein erfolgreiches Projekt zur Umstellung auf die neuen EU Standardvertragsklauseln in bereits bestehenden Verträgen aussehen kann. Anschließend erläutert und bespricht Dr. Flemming Moos den DSK-Beschluss zur Notwendigkeit eines Gastzugangs im Online-Handel.
„Aktualisierung von Bestandsverträgen auf die neuen EU Standardvertragsklauseln“
Spätestens am 27.12.2022 müssen alle auf den alten EU Standardvertragsklauseln beruhenden Bestandsverträge auf die neuen EU Standardvertragsklauseln aktualisiert werden. Für einige Unternehmen kann dies bedeuten, dass eine teilweise kaum überblickbare Zahl von Verträgen erfasst, kategorisiert und ggf. neu-verhandelt werden muss. Hierbei sind insbesondere auch die geänderten Einsatzszenarien der neuen EU Standardvertragsklauseln zu berücksichtigen und entsprechend umzusetzen. Regelmäßig wird dabei auch die jeweils den EU Standardvertragsklauseln zugrunde liegende Auftragsverarbeitungsvereinbarung entsprechend aktualisiert werden müssen, da diese auf der Rechts- und Vertragslage unter den alten Klauselwerken aufbaut. Letzteres gilt insbesondere auch in Fällen, in denen ein Abschluss der neuen EU Standardvertragsklauseln nicht weiter erforderlich ist (mithin der unmittelbare Vertragspartner in der EU sitzt).
Regelmäßig werden solche Unterfangen daher als umfangreiche Projekte strukturiert und budgetiert werden müssen. Dr. Tobias Rothkegel zeigt auf, welche Aspekte hierbei zu beachten sind und wie ein solches Projekt sinnvollerweise aufgesetzt werden sollte. Ferner beleuchtet er, wie LegalTech-Lösungen hierbei, etwa zur Vertragserfassung, -generierung und -zeichnung eingesetzt werden können.
„Datenschutzkonformer Online-Handel auch ohne Gastzugang?“
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern (DSK) hat am 24. März 2022 Hinweise zum datenschutzkonformen Online-Handel veröffentlicht. Darin proklamieren die Behörden die Notwendigkeit, eine Bestellung auch als Gast zu ermöglichen, also ohne ein fortlaufendes Kundenkonto anzulegen. Nicht nur verneint die DSK eine Rechtfertigungsmöglichkeit über eine Einwilligung, sie stellt auch in Abrede, dass die (typischerweise mit einem fortlaufenden Kundenkonto verbundenen) Auswertungen der Vertragshistorie für Werbezwecke anderweitig zu rechtfertigen seien. Diese Anforderungen greifen massiv in das Geschäftsmodell des Online-Handels ein und Verbraucherschutzverbände haben den Ball schon aufgenommen und erste Unternehmen abgemahnt. Dr. Flemming Moos erläutert den Beschluss, setzt sich mit der rechtlichen Argumentation der DSK auseinander und gibt Empfehlungen dazu, wie Unternehmen den Beschluss bei ihren eigenen Datenverarbeitungen berücksichtigen sollten.
Wie immer wird es auch die Möglichkeit geben, unseren Vortragenden Fragen zu stellen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!